Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der ORBIS Gesellschaft für Personaltraining mbH
Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber eines Inhouse-Seminars (in der Folge Auftraggeber) und der ORBIS Gesellschaft für Personaltraining mbH (in der Folge Auftragnehmer).
Seminarpreis und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zzgl. Fahrkosten und Spesen. Die Rechnung wird im Anschluss an das Inhouse-Seminar ausgestellt und ist sofort nach Erhalt fällig.
Es gilt die folgende Preisstaffel:
Anzahl gebuchte Seminartage pro Kalenderjahr Tagessatz in Euro
bis zu 3: 3.000,-
4 – 10: 2.500,-
ab 11: 2.000,-
Die Erstellung von Trainingsunterlagen für den Auftraggeber ist mit dem Honorar
abgegolten. Alle anfallenden Kosten der Seminarteilnehmer sind von diesen selbst zu tragen. Die Kosten für die Durchführung des Seminars sind vom Auftraggeber zu tragen.
Erstattet werden dem Auftragnehmer nur die tatsächlich entstandenen Kosten der An- und Abreise.
Dem Auftragnehmer werden die Reisekosten bei einer An- und Abreise mit dem PKW mit einer Kilometerpauschale von 0,60 Euro je km erstattet. Bei einer An- und Abreise mit dem Zug wird die Zugfahrt 1. Klasse auf der Basis einer Bahncard 25 erstattet.
Notwendige Taxifahrten vom Bahnhof oder Flughafen zum Tagungshotel werden vom Auftraggeber mit übernommen.
Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
Die Stornierung eines Inhouse-Seminars durch den Auftraggeber hat schriftlich zuerfolgen.
Folgende Fristen und Gebühren gelten bei der Stornierung von Inhouse-Seminarendurch den Auftraggeber:
- bis 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
- 41 bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gesamten Gebühr
- weniger als 21 Kalendertage: volle Seminargebühr.
Im Einzelfall können abweichende Stornierungsfristen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren fallen bei einer vom Auftraggeber gewünschten Terminverschiebung des Inhouse-Seminars an:
- bis 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Bearbeitungsgebühr
- 41 Kalendertage bis Veranstaltungsbeginn: 50% der gesamten Gebühr.
Durchführungsänderungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Inhouse-Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Veranstaltung abzusagen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Inhouse-Schulung bestehen nicht.
Zertifikat
Auf Wunsch des Auftraggebers erhalten die Teilnehmer einer Inhouse-Schulung im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.
Urheberrechte und Nutzung
Die Tagungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt.
Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung durch die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
Haftung
Der Auftragnehmer wählt für die Durchführung der Inhouse-Seminare professionelle und in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte sowie der Tagungsunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
So keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, wird die Infrastruktur zur Kursdurchführung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, deren Funktionsfähigkeit durch ihn gewährleistet und das Haftungsrisiko soweit rechtlich zulässig durch ihn getragen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs nicht geltendem Recht entsprechen, so gelten die anderen Punkte der AGBs davon unberührt fort.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deggendorf.